MFA mit Röntgenschein: Gehalt, Tarifvertrag & Ausbildung
Medizinische Fachangestelle (MFA) mit Röntgenschein bekommen, wie viele andere Berufsgruppen auch, unterschiedliches Gehalt. Tatsächlich lässt sich ein bundesweiter Mittelwert nur schwer zeichnen. Dies liegt unter anderem an den Tarifverträgen der Länder oder sogar durch die Verhandlungsmacht einzelner Einrichtungen.Grundsätzlich möchten wir als Experte für medizinische Fachkräfte mit Röntgenschein deshalb keine genaue Angabe treffen, wenngleich verschiedene Quellen von einem (Durchschnitts)-Gehalt für MFA mit Röntgenschein von ca. 2.600,00€ – 2.900,00€ brutto im Monat sprechen. Tarifentgelt weicht davon ab (siehe weiter unten).
Gehalt für MFA mit Röntgenschein variiert: 35.000,00€ im Jahr Mediangehalt
Wie Sie merken, tun wir uns schwer damit, eine klare Aussage zu treffen. Logisch, aufgrund verschiedenen Tarifverordnungen, Einrichtungen oder gar detaillierte Anforderungen an den jeweiligen Job. Wir haben deshalb über 100 Stellen deutschlandweit verglichen und sind häufig auf Bruttogehälter zwischen 32.000,00€ und 37.500,00€ pro Jahr gestoßen. Medizinisch-technische Radiologieassistenten (MTRA) und zahnmedizinische Berufszweige sind davon ausgeschlossen.Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelfer*innen 2024
Bei den genannten Durchschnittsgehältern ist klar: Ausnahmen bestätigen die Regel.Bei Tarifverträgen ist dies jedoch nicht der Fall und der Sinn und Zweck des Tarifvertrags ist es, klare Gehaltsstrukturen für alle Mitglieder des Tarifs zu schaffen. So handeln Verbände im Namen der Angestellten, sorgen aber auch beim Arbeitgeber für klare Verhältnisse und weniger Gehaltsverhandlungen.
Der Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelfer*innen 2024 des Verbands medizinischer Fachberufe e.V. (Gesundheitscampus-Süd 33, 44801 Bochum) unterteilt die Entgeltstruktur für MFAs in sechs verschiedene Tätigkeitsgruppen, die je nach Anzahl der Berufsjahre ganze acht Stufen aufsteigen können.
Tätigkeitsgruppe | 1. Stufe: 1. – 4. | 2. Stufe: 5. – 8. | 3. Stufe: 9. – 12. | 4. Stufe: 13. – 16. | 5. Stufe: 17. – 20. | 6. Stufe: 21. – 24. | 7. Stufe: 25. – 28. | 8. Stufe: ab 29. |
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Tätigkeitsgruppe I (Euro) | 2.700,00 € | 2.750,00 € | 2.800,00 € | 2.850,00 € | 3.050,00 € | 3.100,00 € | 3.150,00 € | 3.200,00 € |
Tätigkeitsgruppe II (Euro) | 2.862,00 € | 2.915,00 € | 2.968,00 € | 3.021,00 € | 3.233,00 € | 3.286,00 € | 3.339,00 € | 3.392,00 € |
Tätigkeitsgruppe III (Euro) | 3.024,00 € | 3.080,00 € | 3.136,00 € | 3.192,00 € | 3.416,00 € | 3.472,00 € | 3.528,00 € | 3.584,00 € |
Tätigkeitsgruppe IV (Euro) | 3.186,00 € | 3.245,00 € | 3.304,00 € | 3.363,00 € | 3.599,00 € | 3.658,00 € | 3.717,00 € | 3.776,00 € |
Tätigkeitsgruppe V (Euro) | 3.456,00 € | 3.520,00 € | 3.584,00 € | 3.648,00 € | 3.904,00 € | 3.968,00 € | 4.032,00 € | 4.096,00 € |
Tätigkeitsgruppe VI (Euro) | 3.834,00 € | 3.905,00 € | 3.976,00 € | 4.047,00 € | 4.331,00 € | 4.402,00 € | 4.473,00 € | 4.544,00 € |
Berechnung des Tarifentgelts für Beschäftigte in Teilzeit: 1/167tel
Der Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelfer*innen 2024 sieht vor:„Teilzeitbeschäftigte erhalten pro Stunde der mit ihnen vereinbarten Arbeitszeit 1/167tel des jeweiligen Monatsgehaltes für Vollzeitbeschäftigte ihrer Tätigkeitsgruppe.
Es wird folgende Berechnungsformel zugrunde gelegt:
Bruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung: 167 Stunden pro Monat x
Wochenstundenzahl der Teilzeitbeschäftigung x 4,33
= Bruttogehalt der Teilzeitbeschäftigung
MFA mit Röntgenschein: Gehalt in der Ausbildung
Auch für die Gehälter in der MFA-Ausbildung möchten wir uns an dieser Stelle am Tarifvertrag orientieren:- 1. Ausbildungsjahr: 965,00€ brutto
- 2. Ausbildungsjahr: 1.045,00€ brutto
- 3. Ausbildungsjahr: 1.130,00€ brutto
Eine Auszubildende oder ein Auszubildender verdient also von Jahr zu Jahr mehr Geld, wenngleich die Sprünge recht gering sind.
MFA mit Röntgenschein: mindestens Tätigkeitsgruppe III
Wie ist also das Gehalt für MFA mit Röntgenschein?Hierfür sieht der Tarifvertrag eine klare Regelung vor:
Für die Tätigkeitsgruppe III (mindestens 3.024,00€ brutto monatlich) müssen mindestens 80 Stunden an Fortbildung abgeschlossen werden. Diese Fortbildungsmaßnahmen können sein:
- Elektronische Praxiskommunikation und Telematik
- Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen
- Prävention im Kindes- und Jugendalter
- Strahlenschutzkurs lt. § 49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV (90 UE)
Höhere Entgeltgruppen im selben Beruf müssen mehr als die 80 Stunden an Fortbildungsmaßnahmen an Faktoren vorweisen. Doch auch dafür bildet der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz eine hervorragende Grundlage.
Ganz klar: Die Anzahl der Unterrichtseinheiten ist nicht allein entscheidend über den Aufstieg in der Gehaltsgruppe (bspw. sind leitungsbezogene Tätigkeiten relevant). Weitere Voraussetzungen finden Sie detailliert aufgeführt im Tarifvertrag der Verband medizinischer Fachberufe e.V..
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